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Welche Leistungen erbringt der Verein?

Als Mitglied im Mieterverein helfen wir Ihnen u.a. zu Fragen:

  1. beim Abschluss eines Mietvertrages
  2. bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  3. nach Erhalt von Mieterhöhungen
  4. bei Schönheitsreparaturen oder Umlage von Kleinreparaturen
  5. bei Wohnungsmängeln und Prüfung des Anspruches auf Mietminderung
  6. im Hinblick der Umwandlung Ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung
  7. bei Kündigungen des Mietvertrages

Rechtsberatung

Der Schwerpunkt in der Arbeit der Mietervereine, ist neben den wohnungspolitischen Aktivitäten, die Beratung der Mieter bei Ihren mietrechtlichen Fragen. Ziel unserer Arbeit ist es, dem Mieter bei der Durchsetzung seiner Rechte behilflich zu sein und Konflikte zwischen Mieter und Vermieter möglichst außergerichtlich zu lösen.

Die Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, in dem Sie mit Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin Ihr mietrechtliches Problem besprechen. Für das persönliche Gespräch mit Ihnen haben unsere Berater einen Zeitumfang von 20 Minuten vorgesehen. In diesen Abständen werden auch die Termine mit weiteren Ratsuchenden vereinbart. In bestimmten Ausnahmefällen, in denen sich das Problem als zu umfangreich und damit als zu kompliziert erweist, wird kurzfristig ein weiterer Termin vereinbart.

Die Mietrechtsberatung ist nur für Mitglieder !

Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluß von Mietern und trägt sich nur über Mitgliedsbeiträge. Eine mietrechtliche Beratung - auch eine telefonische Kurzberatung - kann nur an Mitglieder des Vereins erfolgen.

Telefonberatung

Bei kleineren mietrechtlichen Problemen, in akuten Notfällen oder bei Nachfragen zu laufenden Angelegenheiten können Sie uns zu den genannten telefonischen Beratungszeiten anrufen. Denken Sie bitte daran, dass während der Telefonberatung wirklich nur kleinere Probleme abgehandelt werden können, da die Telefonberatung zeitlich ganz eng begrenzt werden muss. Sollte sich Ihr Problem als zu umfangreich erweisen, wird der Berater Sie hierauf hinweisen und Ihnen einen Beratungstermin vorschlagen

 

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