DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung
Als Mitglied unseres Mietervereins profitieren Sie von einer umfassenden Miet-Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Damit sind Sie auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens finanziell zuverlässig abgesichert.
Welche Kosten werden übernommen?
Gerichtskosten
Übernahme der anfallenden Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
Anwaltskosten
Gesetzliche Vergütung Ihres Rechtsanwalts gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den Rechtsschutzbedingungen (RBM).
Gegnerische Anwaltskosten
Auch die Kosten des gegnerischen Anwalts, sofern Sie diese zu tragen hätten, werden übernommen.
Für Sie fällt lediglich eine Selbstbeteiligung von 150,- EUR pro Versicherungsfall an. So genießen Sie umfassenden Schutz ohne unüberschaubare Kostenrisiken.
Weitere Informationen zur DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung finden Sie in den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Meldung eines Versicherungsfalls
Die Meldung eines Schadens- oder Versicherungsfalls erfolgt ausschließlich über den Mieterverein.
Wir prüfen und bestätigen gegenüber der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:
- vorherige mietrechtliche Beratung durch den Mieterverein,
- der ernsthafte Versuch einer außergerichtlichen Klärung.
Beginn des Versicherungsschutzes
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Start Ihrer Mitgliedschaft und wird vom Mieterverein an die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG gemeldet.
- Zu Beginn gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb dieser Zeit eintreten, sind nicht versichert.
- Waren Sie bereits über einen anderen Mieterverein rechtsschutzversichert und wechseln ohne Versicherungslücke zu uns, entfällt die Wartezeit.
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