Mieterverein Magdeburg
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Deutscher Mieterbund
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Informationen auf den Seiten des DMB

 
 

Rechtsberatung

Der Schwerpunkt in der Arbeit der Mietervereine ist neben den wohnungspolitischen Aktivitäten die Beratung zur Entscheidungsfindung bei der Wohnungsuche. Wir beantworten Ihre mietrechtlichen Fragen, beraten Sie bei mietrechtlichen Problemen und vertreten, soweit erforderlich, Ihre Interessen gegenüber dem Vermieter.

Ziel unserer Arbeit ist es, dem Mieter bei der Durchsetzung seiner Rechte behilflich zu sein und Konflikte zwischen Mieter und Vermieter mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst außergerichtlich zu lösen.


Informationen zum Beratungsablauf im Mieterverein Magdeburg

Sie erwarten, dass wir Sie mietrechtlich optimal beraten. Um spätere Mißverständnisse zu vermeiden, möchten wir Ihnen zunächst darlegen, wie wir unsere Beratung organisiert haben.

Die Mietrechtsberatung ist nur für Mitglieder !

Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluß von Mietern und trägt sich nur über Mitgliedsbeiträge. Eine mietrechtliche Beratung - auch eine telefonische Kurzberatung - kann nur an Mitglieder des Vereins erfolgen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist es den Mietervereinen nicht gestattet, Beratungen an Nichtmitglieder durchzuführen, auch nicht gegen Berechnung einer Gebühr. Selbstverständlich kann die Mitgliedschaft im Mieterverein jederzeit eingegangen werden. Informieren Sie sich hierzu auf unseren Seiten oder direkt beim Mieterverein.

Rechtsschutzversicherung

Die Mietrechtschutzversicherung ist für alle Mitglieder obligatorisch. Besteht bereits eine eigene Mietrechtschutzversicherung, teilen Sie dies bitte beim Eingehen der Mitgliedschaft unseren Verwaltungsmitarbeiterinnen mit. In diesem Fall können Sie von der Mietrechtschutzversicherung freigestellt werden.

In unserer Geschäftsstelle

Ob Sie anrufen oder vorbeikommen, zunächst erreichen Sie unsere Verwaltungs-Mitarbeiterinnen. Diese sind keine Juristinnen und der Versuch, rechtliche Probleme bereits hier zu erörtern, ist zwecklos. Sie können hier aber natürlich alle Fragen zur Mitgliedschaft und zum Stand der Beitragszahlung klären und selbstverständlich einen Beratungstermin vereinbaren.

Die Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, in dem Sie mit Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin Ihr mietrechtliches Problem besprechen. Die Vereinbarung eines Termins ist zwingend notwendig, damit ein geordneter Beratungsablauf gewährleistet werden kann. Viele glauben, ihr Problem könne auch "nebenbei" besprochen und geklärt werden. Dies ist aber ein Irrtum, da eine korrekte und verbindliche Beratung fast immer voraussetzt, dass die Berater Hintergrundinformationen abfragen können.

So können beispielsweise viele gesetzliche Regelungen durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag abgeändert werden.

Wenn Sie eine verbindliche Auskunft erwarten, müssen Sie den Beratern die Chance geben, sich alle notwendigen Unterlagen durchzusehen. Dies ist einer der Gründe, warum viele Beratungsgespräche nicht durch eine Telefonauskunft zu ersetzen sind.

In der Regel gibt es auch keine mietrechtlichen Probleme, die auf der Stelle und sofort bearbeitet werden müssen, so dass Sie keine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie bis zur Klärung Ihrer Fragen Ihren Termin abwarten müssen. Grundsätzlich hat ein Mieter bei mietrechtlichen Problemen ausreichend Zeit zur Prüfung. Forderungen von Vermietern und deren Anwälten, sich innerhalb weniger Tage zum Problem zu äußern, sind meistens nicht gerechtfertigt. Sie sollten sich dadurch nichts verunsichert fühlen.

Wir wissen und können beurteilen, was eilt und was nicht. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich unverzüglich telefonisch an uns, damit wir mit Ihnen einen rechtzeitigen Termin vereinbaren können.

Für das persönliche Gespräch mit Ihnen haben unsere Berater einen Zeitumfang von 20 Minuten vorgesehen. In diesen Abständen werden auch die Termine mit weiteren Ratsuchenden vereinbart. Aus unseren jahrelangen Erfahrungen wissen wir, dass bei konzentrierter Arbeit dieser Zeitumfang in der Regel ausreicht, um die wichtigsten und eiligsten Fragen zu beraten.

In bestimmten Ausnahmefällen, in denen sich das Problem als zu umfangreich und damit als zu kompliziert erweist, wird kurzfristig ein weiterer Termin vereinbart. Es darf auf keinen Fall zu Verzögerungen bei den anderen Terminvereinbarungen kommen. Das gibt Stress und Ärger, denn natürlich erwarten auch die übrigen Ratsuchenden zu Recht, pünktlich zu ihrem Termin beraten zu werden.

Bitte denken Sie daran, dass auch Sie sicherlich keine unerwünschten und unvorgesehenen Wartezeiten in Kauf nehmen möchten.

Oft sind mehrere Beratungen erforderlich. Merken Sie sich bitte den Namen Ihres Rechtsberaters, vermeiden Sie Beraterwechsel. Jeder neue Berater muss sich erst wieder mühsam in Ihre Problematik einarbeiten. Das ist meistens sehr zeitaufwendig und hindert uns an einer schnellen Bearbeitung Ihres Problems. Sollten Sie den Eindruck haben, dass zwischen Ihnen und Ihrem Berater die sogenannte "Chemie" nicht stimmt, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Geschäftsführung.


Bitte bringen Sie immer ihre vollständigen Mietunterlagen zum Beratungstermin mit. Hierzu gehört in jedem Fall immer der Mietvertrag sowie sämtlicher Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Auch im zweiten oder dritten Beratungsgespräch werden diese Unterlagen häufig benötigt, so dass Sie diese wirklich immer zu jeden Terminen dabei haben sollten. Ihr Rechtsberater kann Ihnen sonst keine verbindliche Auskunft erteilen.

So können Sie sich auf die Beratung vorbereiten:

Um Ihre Papiere zuhause direkt griffbereit zu haben, sollten Sie einen Ordner anlegen, in welchem Sie alle Mietunterlagen nach Datum geordnet abheften. Zu den Mietunterlagen gehören z.B. der Mietvertrag, Übergabeprotokolle, Betriebskostenabrechnungen, Ableseprotokolle, Mieterhöhungen sowie sämtliche andere Schreiben, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten oder die Sie an Ihren Vermieter geschickt haben (diese in Kopie).

In der Beratung sollten Sie Ihr Problem möglichst kurz und präzise schildern und dem Berater genau die Frage stellen, um die es Ihnen geht. Bitte bedenken Sie, dass der Berater sich - anders als Sie - in der Beratung zum erstenmal mit Ihrem Problem befasst und Schwierigkeiten haben wird, die für Sie wichtigen Punkte herauszufiltern, wenn Sie ihn mit einer Flut an (möglicherweise auch nebensächlichen) Informationen überschütten. Am besten ist es, wenn Sie ihm auch gleich das letzte Schreiben des Vermieters aushändigen (z.B. das Kündigungsschreiben, die Nebenkostenabrechnung, die Mieterhöhung usw.). Sollten für den Berater zusätzliche Informationen für die Beurteilung Ihres Problems erforderlich sein, wird er diese von Ihnen abfragen.

Auf Fristen achten - um Ihre Mithilfe wird gebeten

Falls erforderlich, führen wir für Sie den Schriftwechsel mit Ihrem Vermieter oder dessen Vertreter. Häufig enthalten unsere Schreiben Fristen. Ihre Mitarbeit ist erforderlich, wenn Ihr Vermieter trotz der Fristsetzung nicht reagiert. Bitte kontrollieren Sie selbständig die Fristen und machen uns darauf aufmerksam, wenn keine Reaktion Ihres Vermieters erfolgt ist. Die Vereinbarung eines neuen Beratungstermins ist in der Regel jetzt noch nicht erforderlich.

Telefonberatung für Mitglieder !

Bei kleineren mietrechtlichen Problemen, in akuten Notfällen oder bei Nachfragen zu laufenden Angelegenheiten können Sie uns zu den genannten telefonischen Beratungszeiten anrufen.

Denken Sie bitte daran, dass während der Telefonberatung wirklich nur kleinere Probleme abgehandelt werden können, da die Telefonberatung zeitlich ganz eng begrenzt werden muss. Es machen sehr viele Mitglieder von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch, und daher ist es unmöglich, ein Problem hier ausführlich zu erörtern. Sollte sich Ihr Problem als zu umfangreich erweisen, wird der Berater Sie hierauf hinweisen. Dann müssten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Während der Zeit der persönlichen Beratung (s.o.) wird grundsätzlich nicht mit den BeraterInnen telefonisch verbunden. Denken Sie bitte daran, daß die telefonische Beratung zeitlich eng begrenzt werden muß, da viele Mitglieder davon Gebrauch machen.